Die Kosten des Onboardings sind Zusatzkosten, welche dem Kunden entstehen bei einem Wechsel des Treuhänders. Diese Zusatzkosten hindern die meisten Kunden daran, den Treuhänder zu wechseln, auch wenn sie unzufrieden mit den Leistungen sind. Dadurch, dass wir von der Akauntis diese Kosten effektiv selbst tragen, respektive nicht verrechnen, nehmen wir unseren potentiellen Neukunden diesen Nachteil weg, was einen Wechsel wieder attraktiv macht.
Die Pendenzentimeline ist eine Jahresplanung über alle Leistungen hinweg. In der Pendenzentimeline werden die einzelnen Leistungen pro Kalenderwoche geplant, um so einerseits ein Überblick über alle Leistungen zu gewährleisten und andererseits die Kosten pro Monat einschätzen zu können. Mit der Pendenzentimeline können wir dann ziemlich genau planen, welche Kosten in welchem Monat für Sie anfallen könnten. Die Offerte berücksichtigt daher nicht nur die Gesamtkosten pro Jahr, sondern beinhaltet auch diese Pendenzentimeline, damit Sie sehen, wann Sie mit welchen Kosten unter dem Jahr rechnen können.
Ja, es besteht die Möglichkeit als Kunde selbst zu buchen. Sie können dabei selbst einen kostenpflichtigen Zugang zum Buchhaltungssystem erhalten, wo Sie selbst Ihre Buchhaltung nachführen können. Wir als Ihr Treuhänder beschränken unsere Leistungen anschliessend in der Kontrolle der Buchhaltung, respektive involvieren uns nur insofern Sie es wünschen.
Ja, zwischen Ihnen als Kunde und der Akauntis besteht ein Mandatsverhältnis. Dieses Mandatsverhältnis wird eingegangen mit der Unterzeichnung der Offerte. Das Mandatsverhältnis kann von Ihnen als Kunde jederzeit fristlos gekündigt werden. Alle Leistungen, welche bis zu diesem Zeitpunkt von der Akauntis erbracht wurden, werden noch in Rechnung gestellt. Die Akauntis kann das Mandatsverhältnis nicht zu Unzeiten kündigen (zum Beispiel zwei Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Steuererklärung). Eine fristlose Kündigung durch die Akauntis ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Ja, das kann möglich sein bei Verrechnung nach effektivem Stundenaufwand, allerdings nicht bei pauschaler Verrechnung. Bei der Erstellung der Pendenzentimeline planen wir für Sie die einzelnen Leistungen pro Kalenderwoche über das Jahr hinweg ein. Es kann vorkommen, dass sich der tatsächliche Aufwand für eine bestimmte Leistung als höher erweist, als angenommen. Dies geschieht allerdings nur selten, da wir uns mit Ihnen sehr genau auseinandersetzen und die Leistungen genau analysieren. Sollte es dennoch vorkommen, ist es branchenüblich so, dass eine Überschreitung von 10% der Jahreskosten gemäss Offerte als legitim erachtet wird, sofern dies auch effektiv nötig war. Eine Überschreitung von mehr als 10% erfordert die vorgängige Zustimmung Ihrerseits, bevor die Leistung erbracht und anschliessend verrechnet werden darf.
Die Akauntis verrechnet effektiv nur qualifizierte Tätigkeiten. Dies bedeutet, dass beispielsweise Porti, Papier, Fahrtkosten zum Meeting und eigene Systemkosten etc. nicht verrechnet werden. Hingegen bei Abholung der Belege bei Ihnen werden die Fahrtkosten und der Stundenaufwand in Rechnung gestellt. Ebenso, sollten Sie einen Zugriff auf das Buchhaltungssystem wünschen, werden diese Kosten Ihnen weiterverrechnet, sofern die Akauntis diese Kosten für Sie trägt. Dies erfolgt allerdings stets unter vorgängiger Absprache respektiv auf Ihren Wunsch hin.
Ja, Sie werden als Kunde eine direkte Ansprechsperson haben, welche sich vollumfänglich um Ihre Anliegen kümmern wird.
Die Rechnungsstellung durch die Akauntis erfolgt monatlich und die Zahlungsfrist beträgt einheitliche 30 Tage. Ein Leistungsstopp erfolgt nur, wenn der Kunde auch nach 60 Tagen die Rechnung noch nicht beglichen hat und auf die Mahnung durch die Akauntis nicht reagiert. Dieser Leistungsstopp hat eine fristlose Kündigung des Mandatsverhältnisses zur Folge. Selbstverständlich gewährt die Akauntis Ratenzahlungsvereinbarungen und Stundungen, sofern dies die finanzielle Lage des Kunden erfordert und der Kunde dies wünscht.
Nein, eine Kündigung zu Unzeiten durch die Akauntis wird nicht erfolgen. In Ausnahmefällen kann allerdings eine fristlose Kündigung erfolgen. Dies ist zum Beispiel in strafrechtlichen Situation der Fall.
Ein Mandatsvertrag regelt die Leistungen, Pflichten und Rechte zwischen dem Kunden und der Akauntis als Leistungserbringer. Unsere Offerten sind so aufgebaut, dass diese auch als Mandatsvertrag dienen. Unsere Offerten sind allerdings relativ kurz und prägnant gehalten und regeln die wichtigsten Punkte auf einen Blick.
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